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   EuG, 30.04.2009 - T-18/03   

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EuG, 30.04.2009 - T-18/03 (https://dejure.org/2009,6018)
EuG, Entscheidung vom 30.04.2009 - T-18/03 (https://dejure.org/2009,6018)
EuG, Entscheidung vom 30. April 2009 - T-18/03 (https://dejure.org/2009,6018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten - Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung zur Beschränkung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CD-Contact Data / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten - Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung zur Beschränkung des ...

  • EU-Kommission PDF

    CD-Contact Data / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten - Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung zur Beschränkung des ...

  • EU-Kommission

    CD-Contact Data / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten - Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung zur Beschränkung des ...

  • Judicialis

    EG Art. 81 Abs. 1; ; EWR-Abkommen Art. 53 Abs. 1; ; EWGVO-17/1962 Art. 15 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zur Verpflichtung der Kommission bei der Verhängung von Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen erschwerende und mildernde Umstände zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CD-Contact Data / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und -Spielkassetten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beschränkung von Parallelexporten - Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung zur Beschränkung des ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der CD-Contact Data gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 17. Januar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/35.587 PO Video Games, COMP/35.706 PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 Omega-Nintendo, Dok. K[2002] 4072 endg.) in Bezug auf eine Reihe von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, II-1021
  • GRUR Int. 2009, 1023
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Methode, nach der die an einer Vereinbarung Beteiligten, um sie im Stadium der Festsetzung der Ausgangsbeträge von Geldbußen differenzierend zu behandeln, in Kategorien eingeteilt werden und die im Übrigen vom Gericht, obwohl dabei die Größenunterschiede zwischen Unternehmen derselben Kategorie unberücksichtigt bleiben, für grundsätzlich zulässig erklärt worden ist, zu einer Pauschalierung des für die Unternehmen derselben Kategorie festgesetzten Ausgangsbetrags führt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, Daiichi Pharmaceutical/Kommission, T-26/02, Slg. 2006, II-713, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch muss sich das Gericht bei der Prüfung, ob die Einteilung der an einer Vereinbarung Beteiligten in Kategorien mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht, im Rahmen seiner Kontrolle, ob die Kommission das ihr in diesem Bereich zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat, darauf beschränken, zu überprüfen, ob die Einteilung schlüssig und objektiv gerechtfertigt ist, ohne die Beurteilung der Kommission sogleich durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. Urteil Daiichi Pharmaceutical/Kommission, oben in Randnr. 104 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Ein Unternehmen, das trotz der Abstimmung mit seinen Konkurrenten eine andere als die vereinbarte Politik verfolgt, versucht möglicherweise nur, die Vereinbarung zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 130).

    Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen, wonach ein Unternehmen nur für Handlungen bestraft werden darf, die ihm individuell zur Last gelegt werden; dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen nach den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft führen können (Urteil Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 119; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63).

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG nur, aber auch schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000, Bayer/Kommission, T-41/96, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der betreffenden Unternehmen ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 112, und van Landewyck u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 86).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Wird eine Zuwiderhandlung von mehreren Unternehmen begangen, ist nach der Rechtsprechung indessen die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen von ihnen zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 623, und Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 150), um zu ermitteln, ob in ihrem Fall erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen.
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Stützt sich die Kommission nämlich bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung nach Nr. 1 Teil A Abs. 1 und 2 der Leitlinien auf ihre Auswirkungen, so sind die Auswirkungen der gesamten Zuwiderhandlung, an der alle Unternehmen beteiligt waren, zu berücksichtigen, so dass es auf das individuelle Verhalten oder spezielle Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens insoweit nicht ankommt (Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 203).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Als eine Zusammenarbeit, die gegebenenfalls Anspruch auf eine Herabsetzung der Geldbuße nach Nr. 3 der Leitlinien gibt, kann nämlich nur eine "aktive Mitwirkung des Unternehmens an dem Verfahren" angesehen werden, d. h., ein Verhalten, das es der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteile des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 83).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Als eine Zusammenarbeit, die gegebenenfalls Anspruch auf eine Herabsetzung der Geldbuße nach Nr. 3 der Leitlinien gibt, kann nämlich nur eine "aktive Mitwirkung des Unternehmens an dem Verfahren" angesehen werden, d. h., ein Verhalten, das es der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteile des Gerichtshofs vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 83).
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Insbesondere hat die von der Kommission verwendete Methode nicht zu einer grob verfälschenden Darstellung der fraglichen Märkte geführt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 159).
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen, wonach ein Unternehmen nur für Handlungen bestraft werden darf, die ihm individuell zur Last gelegt werden; dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen nach den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft führen können (Urteil Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 119; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.2009 - T-18/03
    Selbst wenn nämlich wegen der Einteilung in Gruppen gegen bestimmte Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe der gleiche Grundbetrag festgesetzt wird, ist diese unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt, weil der Art der Zuwiderhandlung bei der Bestimmung ihrer Schwere ein sehr viel größeres Gewicht zukommt als der Unternehmensgröße (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 411 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuGH, 13.12.2000 - C-39/00

    SGA / Kommission

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG -

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Im Übrigen ist unter den Umständen des vorliegenden Falles der Klagegrund einer übermäßigen Dauer des Verfahrens vor der Kommission nicht von Amts wegen zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission, T-18/03, Slg. 2009, II-1021, Rn. 130).
  • EuGH, 10.02.2011 - C-260/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Activision Blizzard Germany GmbH (im Folgenden: Activision Blizzard) als Rechtsnachfolgerin der CD-Contact Data GmbH (im Folgenden: CD-Contact Data) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission (T-18/03, Slg. 2009, II-1021, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen CD-Contact Data verhängte Geldbuße herabgesetzt und im Übrigen deren Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/675/EG der Kommission vom 30. Oktober 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (COMP/35.587 - PO Video Games, COMP/35.706 - PO Nintendo Distribution und COMP/36.321 - Omega - Nintendo) (ABl. 2003, L 255, S. 33, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Jedenfalls bedeutete nach der Rechtsprechung die in Nr. 1 Teil A dieser Leitlinien vorgesehene Möglichkeit für die Kommission, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Großunternehmen in den meisten Fällen über juristischen und wirtschaftlichen Sachverstand und Ressourcen verfügen, anhand deren sie besser erkennen können, in welchem Maß ihre Vorgehensweise einen Verstoß darstellt und welche Folgen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu gewärtigen sind, keineswegs, dass die Kommission verpflichtet gewesen wäre, die geringe Größe bestimmter Unternehmen zu berücksichtigen (Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission, T-18/03, Slg. 2009, II-1021, Randnr. 115).
  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

    Die Tatsache, dass die Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe sind, befreit sie nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften (vgl. in diesem Sinne Urteil SNCZ/Kommission, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 84; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission, T-18/03, Slg. 2009, II-1021, Randnr. 115).
  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

    So ist nach der Rechtsprechung bei der Anwendung der Leitlinien zwischen der Bewertung der Schwere der Zuwiderhandlung, die den allgemeinen Ausgangsbetrag der Geldbuße bestimmen soll, und der Bewertung der relativen Schwere des Tatbeitrags jedes betroffenen Unternehmens zu unterscheiden, die im Rahmen der eventuellen Berücksichtigung erschwerender oder mildernder Umstände zu prüfen ist (Urteil Carbone-Lorraine/Kommission, oben in Randnr. 180 angeführt, Randnr. 100; vgl. auch in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 189, und vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission, T-18/03, Slg. 2009, II-1021, Randnr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12

    Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der

    87 - Vgl. neben dem Urteil Bavaria/Kommission (oben in Fn. 85 angeführt) Urteile des Gerichts vom 30. April 2009, CD-Contact Data/Kommission (T-18/03, Slg. 2009, II-1021), und vom 5. Juni 2012, 1mperial Chemical Industries/Kommission (T-214/06).
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